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Der Turnsport ist zum Glück weitest gehend dopingfrei. Vielleicht nicht nur, weil Tur-
ner/innen bessere Menschen sind. Sondern weil "bei uns" mit Doping keine Vorteile erzielt
werden können. Verbotene Kraftaufbausubstanzen schaden der Dehnfähigkeit, Ausdauer
(EPO, Blutdoping etc.) ist im Turnsport nicht das zentrale Thema. Auch lassen sich Kör-
perkontrolle und Raumgefühl - die wichtigsten Basiseigenschaften der "technisch-kompo-
sitorischen Sportarten" - nicht künstlich verbessern.
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Das Thema Doping ist trotzdem auch in den Turnsportarten sehr heikel. Seit der
aktuellen/erneuten Veschärfung des Antidoping-Bundesgesetzes mit Juli 2008 ist Doping
nicht nur strafrechtlich relevant (man kann für Anwendung, Verkauf, aber auch für den
Besitz verurteilt werden und in den "Häfen" kommen).
Sondern Kontrollen sind nun auch
im Freizeitsport
(Fitness-Studios, Vereine) möglich. Vor allem nach der Einnahme von
Medikamenten mit verbotenen Substanzen kann man schnell in "Teufels Küche" kom-
men. Alle Verantwortlichen (Aktive, Eltern und Trainer) sind deshalb gut beraten, sich zu
informieren.
Es lauern einige Fallen -> und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..




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Wer muss mit einer Doping-Kontrolle rechnen ?

...und wer muss sich an dieXXX Antidoping-Regeln halten ?XXX

Grundsätzlich gilt:
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Das Antidoping-Bundesgesetz gilt seit Juli 2008 österreich-
weit für alle Menschen.
In der Praxis betrifft es vor allem die
Teilnehmer/innen an Wettkämpfen
(egal in welcher Sportart und
in welcher Altersklasse, daher also auch Kinder).

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Konkret auf den ÖFT und auf die Turnsportarten bezogen, muss
man damit rechnen, dass bei
jeder ÖFT-Veranstaltung von der
NADA-Austria (Nationale Anti-Doping-Agentur), von der FIG (Int.
Turnverband) oder von der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur)
unangekündigte Kontrollen erfolgen. Es ist dies keinesfalls eine
"leere Drohung": Diese Kontrollen finden bei den ÖMs tatsäch-
lich und zunehmend häufig statt.
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Es handelt sich um eine vom ÖFT nicht beeinflussbare, überge-
ordnete, seit Mitte 2006 bundesgesetzlich verankerte und be-
reits zwei Mal Mitte 2007 und Mitte 2008 verschärfte Regelung
(die z.B. auch in den allgemeinen ÖFT-Wettkampf-Teilnahme-
bestimmungen und in jeder einzelnen Meisterschaftsausschrei-
bung zwingend angeführt ist).
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Das heißt konkret:
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Auch bei Nachwuchssportlern ist aufzupassen, welche Me-
dikamente/Substanzen sie z.B. im Krankheitsfall zu sich
nehmen
, damit es keine höchst unangenehmen "Doping"-Über-
raschungen geben kann. Im Fall von Minderjährigen sind dafür
die Erziehungsberechtigen letztverantwortlich.
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Wo gibt es alle Infos ?
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Mit 1. Juli 2008 wurde das frühere "Österreichische Antidoping-
Comité" (ÖADC) von der neuen unabhängigen Einrichtung "Na-
tionale Antidoping-Agentur" NADA abgelöst. Diese Einrichtung
bläst nicht nur zur Dopingjagd, sondern setzt auch Präventiv-
maßnahmen. Zur Aufklärung ist die neue Website www.nada.at
sehr gut geeignet -> die bietet alle wichtigen Informationen
sehr übersichtlich und verständlich gestaltet.
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Verbotene Medikamente+Wirkstoffe:
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Wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen auf der Gabe eines
Medikamentes besteht, das auf der "Verbotsliste" steht, sind
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen
möglich.
Aber um diese Ausnahmen muss VORHER (vor der
Einnahme) offiziell über den ÖFT angesucht werden.
Oft
haben Haus- & Spitalsärzte keine Ahnung von den Antidoping-
Bestimmungen. Es ist also jedem zu empfehlen, im Zweifelsfall
nachzufragen und selbst die Beipackzettel zu überprüfen. Im
Fall von Notfalls-Behandlungen muss man sich nach dem Kran-
kenhausaufenthalt eine Liste der verabreichten Medikamente
plus deren Dosierung geben lassen (Anzeigepflicht).
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Doping-Kontrollen im Ausland ?
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Bei Teilnahmen an Veranstaltungen der Turnsportarten im Aus-
land gilt:
Auch dort kann jede/r Österreicher/in nach den
Antidoping-Bestimmungen des jeweiligen Gastlands kon-
trolliert werden, egal welche Altersklasse.
Auch in diesem
Fall ist vor dem Gesetz der Sportler selbst bzw. sein Erziehungs-
berechtigter letztverantwortlich (nicht alles was hinkt, ist ein
Vergleich: Aber man muss sich im Ausland auch an die dortigen
Verkehrsregeln halten...).
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Doping-Trainingskontrollen ?
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Unangekündigte
Dopingkontrollen abseits von Wettkämp-
fen
(also die so genannten "Trainingskontrollen") können zwar
seit Mitte 2008 grundsätzlich bei jedermann durchgeführt wer-
den. De facto sind sie abseits von konkreten Verdachtslagen
nur für jenen Sportler/innen vorgesehen, die einem Nationalka-
der in der Allgemeinen oder Junioren-Klasse angehören. Diese
Sportler/innen ("nationaler ÖFT-Testpool") müssen außerdem
JEDEN Ortswechsel, der mehr als 72 Stunden dauert, der NADA-
Austria bekannt geben, damit sie - falls sie zur Kontrolle ausge-
lost werden - auch am Wettkampf-, Urlaubs- oder sonstigen
Nicht-Wohnort kontrolliert werden können.

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