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Der Turnsport ist zum Glück
weitest gehend dopingfrei.
Vielleicht nicht nur, weil Tur-
ner/innen bessere Menschen sind. Sondern weil "bei uns" mit Doping keine
Vorteile erzielt
werden können. Verbotene Kraftaufbausubstanzen schaden der Dehnfähigkeit,
Ausdauer
(EPO, Blutdoping etc.) ist im Turnsport nicht das zentrale Thema. Auch lassen sich
Kör-
perkontrolle und
Raumgefühl - die wichtigsten Basiseigenschaften der
"technisch-kompo-
sitorischen Sportarten" - nicht künstlich verbessern.
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Das Thema Doping ist
trotzdem auch in den Turnsportarten sehr
heikel.
Seit der
aktuellen/erneuten Veschärfung des Antidoping-Bundesgesetzes mit Juli
2008 ist Doping
nicht nur strafrechtlich relevant
(man kann für Anwendung,
Verkauf,
aber auch für den
Besitz verurteilt werden und in den
"Häfen" kommen).
Sondern Kontrollen sind nun
auch
im Freizeitsport
(Fitness-Studios, Vereine)
möglich.
Vor allem nach der Einnahme
von
Medikamenten mit verbotenen
Substanzen
kann man schnell in "Teufels Küche"
kom-
men. Alle Verantwortlichen
(Aktive, Eltern und Trainer)
sind deshalb gut beraten, sich zu
informieren.
Es lauern
einige
Fallen -> und Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht.. |
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...und wer muss sich an
dieXXX
Antidoping-Regeln halten ?XXX
Grundsätzlich gilt:
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Das
Antidoping-Bundesgesetz gilt seit Juli 2008 österreich-
weit für alle Menschen. In der
Praxis betrifft es vor allem die
Teilnehmer/innen an Wettkämpfen (egal in welcher Sportart und
in welcher Altersklasse, daher also auch Kinder).
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Konkret auf den ÖFT und auf die Turnsportarten bezogen, muss
man damit rechnen, dass bei
jeder
ÖFT-Veranstaltung von der
NADA-Austria (Nationale Anti-Doping-Agentur), von der FIG (Int.
Turnverband)
oder von der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur)
unangekündigte Kontrollen erfolgen. Es ist dies keinesfalls eine
"leere Drohung": Diese Kontrollen finden bei den ÖMs tatsäch-
lich und zunehmend häufig statt.
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Es handelt sich um eine vom ÖFT nicht beeinflussbare, überge-
ordnete,
seit Mitte 2006 bundesgesetzlich verankerte
und be-
reits zwei Mal Mitte 2007 und Mitte 2008
verschärfte Regelung
(die z.B. auch in den allgemeinen
ÖFT-Wettkampf-Teilnahme-
bestimmungen und in jeder einzelnen Meisterschaftsausschrei-
bung zwingend
angeführt ist).
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Das heißt
konkret:
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Auch bei
Nachwuchssportlern ist aufzupassen, welche
Me-
dikamente/Substanzen sie z.B. im Krankheitsfall zu
sich
nehmen, damit
es keine höchst unangenehmen "Doping"-Über-
raschungen geben kann. Im Fall von Minderjährigen sind
dafür
die Erziehungsberechtigen letztverantwortlich.
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Wo gibt es
alle Infos ?
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Mit 1. Juli 2008 wurde das frühere "Österreichische Antidoping-
Comité" (ÖADC) von der neuen unabhängigen Einrichtung "Na-
tionale Antidoping-Agentur" NADA abgelöst. Diese Einrichtung
bläst nicht nur zur Dopingjagd, sondern setzt auch Präventiv-
maßnahmen. Zur Aufklärung ist die neue Website
www.nada.at
sehr gut geeignet -> die bietet alle wichtigen Informationen
sehr übersichtlich und verständlich gestaltet.
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Verbotene
Medikamente+Wirkstoffe:
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Wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen auf der Gabe eines
Medikamentes besteht, das auf der "Verbotsliste" steht, sind
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen
möglich.
Aber um diese Ausnahmen muss VORHER (vor
der
Einnahme)
offiziell über den ÖFT angesucht werden.
Oft
haben Haus- & Spitalsärzte keine Ahnung von den Antidoping-
Bestimmungen. Es ist
also jedem zu empfehlen, im
Zweifelsfall
nachzufragen und
selbst die Beipackzettel zu überprüfen. Im
Fall von Notfalls-Behandlungen muss man sich nach
dem Kran-
kenhausaufenthalt eine Liste der verabreichten Medikamente
plus deren Dosierung geben lassen (Anzeigepflicht).
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Doping-Kontrollen im Ausland ?
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Bei Teilnahmen an
Veranstaltungen der Turnsportarten im
Aus-
land gilt:
Auch dort
kann jede/r Österreicher/in nach
den
Antidoping-Bestimmungen des jeweiligen Gastlands
kon-
trolliert werden, egal welche Altersklasse.
Auch in
diesem
Fall ist vor dem Gesetz der Sportler selbst bzw. sein
Erziehungs-
berechtigter letztverantwortlich (nicht alles was
hinkt, ist ein
Vergleich: Aber man muss sich im Ausland auch
an die dortigen
Verkehrsregeln halten...).
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Doping-Trainingskontrollen ?
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Unangekündigte
Dopingkontrollen
abseits von Wettkämp-
fen (also die so
genannten "Trainingskontrollen") können zwar
seit Mitte 2008 grundsätzlich bei jedermann durchgeführt wer-
den. De facto sind sie abseits von konkreten Verdachtslagen
nur für jenen Sportler/innen vorgesehen, die einem Nationalka-
der
in
der Allgemeinen oder Junioren-Klasse angehören.
Diese
Sportler/innen ("nationaler ÖFT-Testpool") müssen außerdem
JEDEN Ortswechsel, der mehr als 72 Stunden
dauert, der NADA-
Austria bekannt geben, damit sie - falls sie zur
Kontrolle
ausge-
lost werden - auch am Wettkampf-, Urlaubs-
oder sonstigen
Nicht-Wohnort kontrolliert werden können. |