...und wer muss sich an
dieXXX
Antidoping-Regeln halten ?XXX
Grundsätzlich gilt:
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Jede/r
Teilnehmer/in an einer Meisterschaft des ÖFT
(egal in welcher Turnsportart und egal in welcher Alters-
klasse,
daher also auch Kinder) unterliegt grundsätzlich den
österreichischen Antidoping-Bestimmungen.
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Man muss damit rechnen, dass bei
jeder
ÖFT-Veranstaltung
vom ÖADC (Antidoping-Comitè), bzw. in Zukunft von der NADA
(nationale Anti-Doping-Agentur) oder von der WADA (Welt-
Anti-Doping-Agentur) unangekündigte Kontrollen erfolgen.
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Dies ist eine vom ÖFT nicht beeinflussbare übergeordnete,
seit Mitte 2006 bundesgesetzlich verankerte
Regel für den
gesamten österreichischen Sport bzw. für alle Sportverbände
(die z.B. auch in jeder einzelnen ÖFT-Meisterschaftsausschrei-
bung bzw. in den allgemeinen ÖFT-Teilnahmebestimmungen
angeführt ist).
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Das heißt
konkret:
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Auch bei
Nachwuchssportlern ist aufzupassen, welche
Medikamente/Substanzen sie z.B. im Krankheitsfall zu
sich nehmen, damit
es keine höchst unangenehmen "Doping"-
Überraschungen geben kann. Im Fall von Minderjährigen sind
dafür die Erziehungsberechtigen letztverantwortlich.
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Wo gibt es
alle Infos ?
Derzeit noch unter
www.oedac.or.at !
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Alle zum
Thema Antidoping relevanten Informationen
sind öffentlich zugänglich,
zum Beispiel im Internet beim Österreichischen Antidoping-Comité unter
www.oeadc.or.at
(inkl. aller wichtigen und weiter führenden Links).
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Verbotene
Medikamente+Wirkstoffe:
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Wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen auf der Gabe eines
Medikamentes besteht, das auf der "Verbotsliste" steht, sind
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen
möglich.
Aber um diese Ausnahmen muss VORHER (vor
der
Einnahme)
offiziell über den ÖFT angesucht werden.
Oft haben Haus- und Spitalsärzte keine Ahnung von den Anti-
doping-Bestimmungen. Es ist
also jedem zu empfehlen, im
Zweifelsfall nachzufragen und
selbst die Beipackzettel zu über-
prüfen. Im Fall von Notfalls-Behandlungen muss man sich nach
dem Spitalsaufenthalt eine Liste der verabreichten Medikamen-
te plus deren Dosierung geben lassen (Anzeigepflicht).
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Doping-Kontrollen im Ausland ?
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Bei Teilnahmen an
Veranstaltungen der Turnsportarten im
Ausland gilt:
Auch dort
kann jede/r Österreicher/in nach
den Antidoping-Bestimmungen des jeweiligen Gastlands
kontrolliert werden, egal welche Altersklasse.
Und auch in
diesem Fall ist vor dem Gesetz der Sportler selbst bzw. sein
Erziehungsberechtigter letztverantwortlich (nicht alles was
hinkt, ist ein Vergleich: Aber man muss sich im Ausland auch
an die dortigen Verkehrsregeln halten...).
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Doping-Trainingskontrollen ?
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Unangekündigte
Dopingkontrollen
abseits von Wettkämp-
fen (also die so
genannten "Trainingskontrollen") werden nur
bei
jenen Sportler/innen durchgeführt, die einem Nationalkader
in
der Allgemeinen Klasse angehören. Diese Sportler/innen müs-
sen außerdem JEDEN Ortswechsel, der länger als 48 Stunden
dauert, dem ÖADC bekannt geben, damit sie - falls sie zur
Kontrolle ausgelost werden - auch am Wettkampf-, Urlaubs-
oder sonstigen Nicht-Wohnort kontrolliert werden können.
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Hilfe oder
mehr Info erwünscht ?
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ÖFT-Teamarzt
Dr. Robert Kandelhart
(er ist der sportmedi-
zinische Leiter am OÖ Olympiazentrum) steht für alle Anfragen
gern zur Verfügung: Einfach an
robert.kandelhart@utanet.at
Ihre Frage schicken - und eine rasche KOSTENLOSE Antwort
ist
freundlicher Weise zugesagt. Auch die
ÖFT-Zentrale steht
für
Auskünfte natürlich zur Verfügung: Tel. 01
505 51 79. |