Letzte Aktualisierung des Folgenden am 5.12.2014

Die wichtigsten Infos auf aktuellem Stand:



Der Turnsport ist zum Glück weitest
gehend dopingfrei.
Vielleicht nicht nur,
weil Turnsportler/innen "bessere"/fairere
Menschen sind. Sondern weil "bei uns" mit
Doping keine echten Vorteile erzielt werden
können. Verbotene Kraftaufbausubstanzen
schaden der Dehnfähigkeit, Ausdauer (EPO,
Blutdoping etc.) ist im Turnsport nicht das
zentrale Thema. Vor allem auch lassen sich
die Körperkontrolle und das Raumgefühl,
die wichtigsten Basiseigenschaften der
"technisch-kompositorischen Sportarten",
nicht "künstlich" mit Doping verbessern.

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Das Thema Doping ist trotzdem auch
in den Turnsportarten sehr heikel.

Seit den aktuellen/erneuten Veschärfungen
des Antidoping-Bundesgesetzes ist Doping

nicht nur strafrechtlich relevant (man
kann vor Gericht verurteilt werden und als
"Dealer" auch ins Gefängnis kommen).

Sondern Kontrollen sind nun auch im
Freizeitsport
(Fitness-Studios, Vereine)
möglich.
Vor allem nach der Einnahme
von
Medikamenten mit verbotenen
Substanzen
kann man relativ schnell
in "Teufels Küche" kommen. Alle Verant-
wortlichen (Aktive, Eltern und Trainer) sind
deshalb gut beraten, sich zu informieren.

Es lauern einige Fallen -> und Unwis-
senheit schützt vor Strafe nicht..

> NADA-Info zur Ver-
> schärfung des "Welt-
> Antidoping-Kodex 2015"
> und des österreichischen
> Antidoping-Bundes-
> gesetzes 2015




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Wer muss mit einer Doping-Kontrolle rechnen?

...und wer muss sich an dieXXX Antidoping-Regeln halten?XXX

Grundsätzlich gilt:
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Das Antidoping-Bundesgesetz gilt österreichweit für alle
Menschen.
In der Praxis betrifft es vor allem die Teilnehmer/in-
nen an Wettkämpfen
(egal in welcher Sportart und in welcher
Altersklasse, daher auch Kinder) und Sportler in Nationalkadern.

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Konkret auf den ÖFT und auf die Turnsportarten bezogen, muss
man damit rechnen, dass bei
jeder ÖFT-Veranstaltung von der
NADA-Austria (Nationale Anti-Doping-Agentur), von der FIG (Int.
Turnverband) oder von der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur)
unangekündigte Kontrollen erfolgen. Es ist dies keinesfalls eine
"leere Drohung": Diese Kontrollen finden bei den ÖMs tatsäch-
lich "hinter den Kulissen" statt.
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Es handelt sich dabei um eine vom ÖFT nicht beeinflussbare,
übergeordnete, seit 2006 bundesgesetzlich verankerte und
bereits vier Mal (2007, 2008, 2009, 1.1.2015) verschärfte
Regelung (die z.B. auch in den allgemeinen ÖFT-Wettkampf-
Teilnahmebestimmungen und in jeder einzelnen ÖFT-Meister-
schafts-Ausschreibung zwingend angeführt ist).
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Das heißt konkret:
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Auch bei Nachwuchssportlern ist sehr genau aufzupassen,
welche Medikamente/Substanzen sie z.B. im Krankheitsfall
zu sich nehmen
, damit es keine höchst unangenehmen "Doping"-
Überraschungen geben kann. Im Fall von Minderjährigen sind da-
für natürlich die Erziehungsberechtigen letztverantwortlich.
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Wo gibt es alle Infos ?
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Die
"Nationale Antidoping-Agentur" NADA Austria bläst nicht
nur zur Dopingjagd, sondern setzt auch Maßnahmen für Präven-
tion. Zur Aufklärung ist die Website www.nada.at sehr gut ge-
eignet -> sie bietet alle wichtigen Informationen sehr übersicht-
lich und verständlich gestaltet.
Für Kinder & Jugendliche: www.bleibsauber.nada.at
Weitere Infos: www.saubere-zeiten.at
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Verbotene Medikamente+Wirkstoffe:
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Wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen auf der Gabe eines
Medikamentes besteht, das auf der "Verbotsliste" steht, sind
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen
möglich.
Aber um diese Ausnahmen muss VORHER (vor der
Einnahme) offiziell über den ÖFT angesucht werden.
Oft
haben Haus- & Spitalsärzte keine Ahnung von den Antidoping-
Bestimmungen. Es ist also jedem zu empfehlen, im Zweifelsfall
nachzufragen und selbst die Beipackzettel zu überprüfen. Im
Fall von Notfalls-Behandlungen muss man sich nach dem Kran-
kenhausaufenthalt eine Liste der verabreichten Medikamente
plus deren Dosierung geben lassen (Anzeigepflicht).
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Doping-Kontrollen im Ausland ?
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Bei Teilnahmen an Veranstaltungen der Turnsportarten im Aus-
land gilt:
Auch dort kann jede/r Österreicher/in nach den
Antidoping-Bestimmungen des jeweiligen Gastlands kon-
trolliert werden, egal welche Altersklasse.
Auch in diesem
Fall ist vor dem Gesetz der Sportler selbst bzw. sein Erziehungs-
berechtigter letztverantwortlich (nicht alles was hinkt, ist ein
Vergleich: Aber man muss sich im Ausland auch an die dortigen
Verkehrsregeln halten...).
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Doping-Trainingskontrollen ?
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Unangekündigte
Dopingkontrollen abseits von Wettkämp-
fen
(also die so genannten "Trainingskontrollen") können zwar
grundsätzlich laut Gesetz bei jedermann durchgeführt wer-
den. De facto sind sie abseits von konkreten Verdachtslagen
nur für Sportler/innen vorgesehen, die sich in der nationalen Spitzenklasse (Elite, Junioren) befinden und/oder an hochwer-
tigen internationalen Bewerben teilnehmen. Die betreffenden
Sportler/innen sind über ihre Aufnahme in den "nationalen ÖFT-
Antidoping-Testpool" oder sogar den "internationalen FIG-Test-
pool" informiert und müssen JEDEN Ortswechsel mittels des welt-
weit verwendeten ADAMS-Internet-Plattform bekannt geben
(das ist kein Scherz, Big Brother existiert für jeden Top-Sport-
ler). Damit sie - falls sie zur Kontrolle ausgelost werden - auch
am Wettkampf-, Urlaubs- oder sonstigen Nicht-Wohnort kon-
trolliert werden können.
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Die Sponsoren, Partner und Ausrüster des ÖFT: