Letzte Aktualisierung des Folgenden am 5.12.2014
Die
wichtigsten Infos auf aktuellem Stand: |
Der Turnsport ist zum Glück
weitest
gehend dopingfrei.
Vielleicht nicht nur,
weil Turnsportler/innen "bessere"/fairere
Menschen sind.
Sondern weil "bei uns" mit
Doping keine echten
Vorteile erzielt
werden
können. Verbotene
Kraftaufbausubstanzen
schaden der Dehnfähigkeit,
Ausdauer
(EPO,
Blutdoping etc.)
ist im Turnsport nicht das
zentrale Thema. Vor allem auch lassen sich
die Körperkontrolle und
das Raumgefühl,
die wichtigsten Basiseigenschaften der
"technisch-kompositorischen Sportarten",
nicht "künstlich" mit
Doping verbessern.
.
Das Thema Doping ist
trotzdem auch
in den Turnsportarten sehr
heikel.
Seit den
aktuellen/erneuten Veschärfungen
des Antidoping-Bundesgesetzes ist Doping
nicht nur strafrechtlich
relevant
(man
kann vor Gericht verurteilt
werden und
als
"Dealer" auch ins Gefängnis
kommen).
Sondern
Kontrollen sind nun
auch
im
Freizeitsport
(Fitness-Studios,
Vereine)
möglich.
Vor allem nach der Einnahme
von
Medikamenten
mit verbotenen
Substanzen
kann man relativ schnell
in "Teufels Küche" kommen. Alle Verant-
wortlichen
(Aktive, Eltern und Trainer)
sind
deshalb gut beraten, sich zu informieren.
Es lauern
einige
Fallen -> und Unwis-
senheit
schützt vor Strafe nicht..
>
NADA-Info zur Ver-
>
schärfung des "Welt-
>
Antidoping-Kodex 2015"
>
und des österreichischen
>
Antidoping-Bundes-
>
gesetzes 2015 |
...und wer muss sich an
dieXXX
Antidoping-Regeln halten?XXX
Grundsätzlich gilt:
.
Das
Antidoping-Bundesgesetz gilt österreichweit für alle
Menschen. In der
Praxis betrifft es vor allem die Teilnehmer/in-
nen an Wettkämpfen (egal in welcher Sportart und
in welcher
Altersklasse, daher auch Kinder)
und Sportler in
Nationalkadern.
.
Konkret auf den ÖFT und auf die Turnsportarten bezogen, muss
man damit rechnen, dass bei
jeder
ÖFT-Veranstaltung von der
NADA-Austria (Nationale Anti-Doping-Agentur), von der FIG (Int.
Turnverband)
oder von der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur)
unangekündigte Kontrollen erfolgen. Es ist dies keinesfalls eine
"leere Drohung": Diese Kontrollen finden bei den ÖMs tatsäch-
lich "hinter den Kulissen" statt.
.
Es handelt sich dabei um eine vom ÖFT nicht beeinflussbare,
übergeordnete, seit 2006 bundesgesetzlich verankerte und
bereits vier Mal (2007, 2008, 2009, 1.1.2015)
verschärfte
Regelung
(die z.B.
auch in den allgemeinen ÖFT-Wettkampf-
Teilnahmebestimmungen und in jeder einzelnen ÖFT-Meister-
schafts-Ausschreibung
zwingend
angeführt ist).
.
Das heißt
konkret:
.
Auch bei
Nachwuchssportlern ist sehr genau aufzupassen,
welche Medikamente/Substanzen sie z.B. im Krankheitsfall
zu
sich
nehmen, damit
es keine höchst unangenehmen "Doping"-
Überraschungen geben kann. Im Fall von Minderjährigen sind
da-
für natürlich
die Erziehungsberechtigen letztverantwortlich.
.
Wo gibt es
alle Infos ?
.
Die
"Nationale Antidoping-Agentur" NADA
Austria
bläst nicht
nur zur Dopingjagd, sondern setzt auch Maßnahmen für Präven-
tion. Zur Aufklärung ist die Website
www.nada.at sehr gut ge-
eignet ->
sie bietet alle wichtigen
Informationen
sehr übersicht-
lich und verständlich gestaltet.
Für Kinder &
Jugendliche:
www.bleibsauber.nada.at
Weitere
Infos:
www.saubere-zeiten.at
.
Verbotene
Medikamente+Wirkstoffe:
.
Wenn Ihr Arzt aus medizinischen Gründen auf der Gabe eines
Medikamentes besteht, das auf der "Verbotsliste" steht, sind
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen
möglich.
Aber um diese Ausnahmen muss VORHER (vor
der
Einnahme)
offiziell über den ÖFT angesucht werden.
Oft
haben Haus- & Spitalsärzte keine Ahnung von den Antidoping-
Bestimmungen. Es ist
also jedem zu empfehlen, im
Zweifelsfall
nachzufragen und
selbst die Beipackzettel zu überprüfen. Im
Fall von Notfalls-Behandlungen muss man sich nach
dem Kran-
kenhausaufenthalt eine Liste der verabreichten Medikamente
plus deren Dosierung geben lassen (Anzeigepflicht).
.
Doping-Kontrollen im Ausland ?
.
Bei Teilnahmen an
Veranstaltungen der Turnsportarten im
Aus-
land gilt:
Auch dort
kann jede/r Österreicher/in nach
den
Antidoping-Bestimmungen des jeweiligen Gastlands
kon-
trolliert werden, egal welche Altersklasse.
Auch in
diesem
Fall ist vor dem Gesetz der Sportler selbst bzw. sein
Erziehungs-
berechtigter letztverantwortlich (nicht alles was
hinkt, ist ein
Vergleich: Aber man muss sich im Ausland auch
an die dortigen
Verkehrsregeln halten...).
.
Doping-Trainingskontrollen ?
.
Unangekündigte
Dopingkontrollen
abseits von Wettkämp-
fen (also die so
genannten "Trainingskontrollen") können zwar
grundsätzlich laut Gesetz bei jedermann durchgeführt wer-
den. De facto sind sie abseits von konkreten Verdachtslagen
nur für Sportler/innen vorgesehen, die sich in der nationalen Spitzenklasse
(Elite, Junioren) befinden und/oder an hochwer-
tigen internationalen Bewerben teilnehmen. Die betreffenden
Sportler/innen sind über ihre Aufnahme in den "nationalen ÖFT-
Antidoping-Testpool" oder sogar den "internationalen FIG-Test-
pool" informiert und müssen
JEDEN Ortswechsel mittels des welt-
weit verwendeten ADAMS-Internet-Plattform bekannt geben
(das ist kein Scherz, Big Brother existiert für jeden Top-Sport-
ler). Damit sie - falls sie zur Kontrolle ausgelost werden - auch
am Wettkampf-, Urlaubs-
oder
sonstigen
Nicht-Wohnort kon-
trolliert werden können.
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