Achtung: Kompliziert, aber wichtig  für ALLE, die an Wettkämpfen im Ausland teil-
 Achtung: nehmen oder selbst ausländische Gäste bei Bewerben in Österreich da-
 Achtung: bei haben möchten:
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FIG-Vorschriften
für internationale
Wettkampfteilnahmen

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Es gibt ein FIG-Reglement bezüglich der Abwicklung internationaler Wettkampfteilnahmen.
Dem entsprechend müssen ALLE (!) Auslands-Teilnahmen von Österreicher/innen –
selbst bei klein(st)en internationalen Meetings auf Vereinsebene – über die ÖFT-
Zentrale gemeldet werden.
Auch dürfen laut gültiger FIG-Vorschrift keine international
offenen Wettkampfausschreibungen ohne schriftliche Bestätigung des ÖFT, dass es sich
um eine „offiziell genehmigte Veranstaltung“ handelt, ins Ausland geschickt werden.
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Im Gegenzug bedeutet dies, dass ausnahmslos auch kein österreichischer Wettkampf-
Organisator ausländische Teilnehmer bei seinen Bewerben akzeptieren darf, wenn er
deren Meldung nicht mit Bestätigung des dortigen FIG-Mitgliedsverbandes und über die
ÖFT-Zentrale erhalten hat!
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Der Hintergrund der Angelegenheit: Zunehmend häufig kam es zu Problemen mit Kon-
kurrenzverbänden zu den jeweiligen FIG-Mitgliedsverbänden in unterschiedlichen Ländern.
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Widrigenfalls drohen nicht nur Sperren der betreffenden Sportler/Organisatoren durch
die FIG. Sondern der gesamte ÖFT mit allen seinen ihm angehörigen Personen könnte laut
FIG-Statuten von allen internationalen Aktivitäten ausgeschlossen werden !  Deshalb wird
der ÖFT bei Verstößen auch selbst im Rahmen seiner Disziplinarordnung aktiv werden.
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  Zur Handhabung dieser Regelung: 
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l Alle Meldungen ins Ausland müssen grundsätzlich von der ÖFT-Zentrale genehmigt
   werden
. Sollte die Original-Einladung aus dem Ausland nicht direkt vom dortigen FIG-
   Verband geschickt worden sein, wird der ÖFT rückfragen, ob das Meeting vom Verband
   legitimiert ist. Erst nach dessen Rückbestätigung kann die Kommunikation auch direkt
   zwischen Organisator und Teilnehmern erfolgen.
>> Antragsformular
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l Der ÖFT bestätigt beabsichtigte Auslands-Teilnahmen umgehend, sobald klar ist,
l dass es sich um eine durch den FIG-Mitgliedsverband des anderen Landes genehmigte
l Veranstaltung handelt.
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l Alle Organisatoren internationaler Meetings in Österreich senden ihre Ausschrei-
l bungs-Unterlagen als Datei an den ÖFT (office@oeft.at) mit der Bitte um Genehmigung.
  
Erst wenn dies erfolgt ist kann die Kommunikation direkt zwischen Organisator und
   ausländischen Teilnehmern erfolgen.
>> Antragsformular zur int. Event-Organisation
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 P.S.:   Die Details dieser Regelungen sind im Technischen Reglement und in den
Statuten der FIG auf www.fig-gymnastics.com öffentlich zugänglich. Der Originalwort-
laut der ggst. Verständigung
des Weltturnverbandes an seine Mitglieder (von Mitte Mai
2006) lautet: „Following some problems encountered by organisers of international events
in which participated federations not officially affiliated to the FIG or athletes and clubs
which were not duly authorised by their federaton, we would like to remind you of the fol
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lowing rule: According to the FIG Statutes, all registrations for international competitions
and other events have to be signed by the President or the Secretary General of the
gym-
nastics federation affiliated to the FIG. This rule is aimed to preserve the independance
and the authority of our Federations and to guarantee their administrative competence
towards their members. All those who organise international events
, also at a club level,
are kindly requested to respect this rule. Registrations which are not signed by the Presi
-
dent or the Secretary General of the gymnastics federation affiliated to the FIG must be
refused”.



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